Nutzungsbedingungen der Online-Datenbank „Gieseking-digital“

§ 1 Gegenstand

1. Gieseking-digital ist eine Online-Datenbank, die vornehmlich Zeitschrifteninhalte, Gesetzestexte, aber künftig auch Inhalte von Handbüchern, Kommentaren, Monografien sowie Sammelwerken aus dem Verlagsprogramm enthält und zur digitalen Nutzung anbietet.

2. Für die Nutzung von Gieseking-digital gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen.

3. Betreiber der Online-Datenbank und Vertragspartner des Nutzers ist die Verlag Ernst und Werner Gieseking GmbH (im Folgenden: „Verlag“), vertreten durch die Geschäftsführerin Dr. Julia Beck, Deckertstr. 30, 33617 Bielefeld.

4. Der Nutzer erhält die Möglichkeit, nach einer Registrierung und anschließender Freischaltung eines Zugangs jederzeit auf die Datenbank zuzugreifen.

5. Der Verlag wendet bei der redaktionellen Aufbereitung der Inhalte, die von einem Verlag üblicherweise zu erwartende Sorgfalt an. Der Verlag kann allerdings nicht ausschließen, dass im Zuge der redaktionellen Bearbeitung, der digitalisierenden Aufbereitung und bei Vorhaltung der Dokumente – in Ausnahmefällen – Inhalte z.B. von Entscheidungen unvollständig oder verändert enthalten sind bzw. wiedergegeben werden.

6. Der Verlag weist darauf hin, dass weder die in Gieseking-digital aufgenommenen Zeitschriften des Verlags noch Gieseking-digital selbst eine vollständige Sammlung sämtlicher gerichtlicher Entscheidungen mit sachlichem Bezug zu den Themengebieten seiner Zeitschriften, also insbesondere zum gesamten Familienrecht, zum Internationalen Privat- und Verfahrensrecht und zur Freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie dem Rechtspflegerrecht darstellen, sondern dass Entscheidungen aus diesen Gebieten auch unberücksichtigt gelassen werden können. Der Verlag weist ferner darauf hin, dass Entscheidungen auch nicht zeitlich unmittelbar nach ihrer Verkündung in der Datenbank erscheinen müssen. Entsprechendes gilt für Gesetze und andere Normen und Regelungen.

§ 2 Zugang zur Datenbank

1. Der Zugriff des Kunden auf die von ihm abonnierten Digitalausgaben von Zeitschriften und Büchern der Datenbank erfolgt mittels eines Benutzernamens in Form einer E-Mail-Adresse und eines Kennworts (Zugangsdaten).
Den zuerst erforderlichen Freischaltungs-Code erhält der Kunde bei Bestellung eines Abonnements (auch zur Probe) der jeweiligen Digitalausgabe bei einer Buchhandlung oder dem Verlag Er berechtigt den Bezieher der Zeitschrift oder des sonstigen Werks zur Registrierung und zur Erstellung von drei Zugangskennungen pro Abonnement.
Die Bestellung ist rechtlich verbindlich (§ 145 BGB).

2. Für die Herstellung einer Verbindung vom eigenen Computer zu Gieseking-digital über das Internet ist der Nutzer selbst verantwortlich. Der Verlag übernimmt hierfür keinerlei Kosten, sonstige Verpflichtungen und auch keine Gewähr für den Internetzugang.

3. Die Datenbank steht dem Nutzer grundsätzlich täglich 24 Stunden lang zur Verfügung. Der Verlag weist aber darauf hin, dass die Erreichbarkeit der Datenbank aus technischen Gründen, insbesondere wegen erforderlicher Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingeschränkt werden kann. Der Verlag bemüht sich, notwendige Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten - soweit zumutbar - außerhalb üblicher Dienstzeiten (9.00 bis 18.00 Uhr) durchzuführen.

§ 3 Nutzungsentgelt; Zahlung

Die Nutzung der Datenbank ist kostenpflichtig. Die Vergütung richtet sich nach dem jeweiligen Abonnement einer oder mehrerer digitaler Zeitschriften oder anderer in Gieseking-digital enthaltener Werke.
Für mehr als drei Nutzungen bietet der Verlag Mehrplatzlizenzen an.
Preisänderungen bleiben vorbehalten und sind unabhängig von den jeweils entsprechenden Druckausgaben.

§ 4 Vertragsdauer; Kündigung

Der Nutzungsvertrag wird für jede Zeitschrift und jedes andere in Gieseking digital enthaltene Werk gesondert und auf unbestimmte Dauer geschlossen. Die Kündigung muss für jedes vertragsgegenständliche Werk gesondert erfolgen, und zwar bei Zeitschriften mindestens 6 Wochen vor Ablauf des Bezugszeitraums am 31. Dezember eines jeden Jahres. Bei anderen Werken wird die Abbestellung jeweils nach 6 Wochen wirksam.
Mit Wirksamwerden der Kündigung erlischt die Zugangsberechtigung für Gieseking-digital und werden die für den Nutzer eingerichteten Zugangsdaten gesperrt. Werden Druck- und Digitalausgabe einer Zeitschrift im sog. Kombiangebot bezogen, wird bei Kündigung nur der Druckausgabe der Nutzungsvertrag für die Digitalausgabe zu den für sie geltenden Bezugspreisen fortgesetzt.
Der Einhaltung einer Kündigungsfrist bedarf es nicht, wenn zusätzlich zur oder anstelle der Druckausgabe einer Zeitschrift deren Digitalausgabe bezogen werden soll.

§ 5 Haftung; Gewährleistung

1. Für Mängel seiner Leistungen steht der Verlag nach den gesetzlichen Bestimmungen ein (§§ 611 ff. BGB).

2. Im Hinblick auf den Hinweis in § 1 Ziff. 5 dieser Bestimmungen kann der Verlag für die inhaltliche Übereinstimmung der zum Teil redaktionell bearbeiteten Entscheidungen, Gesetze oder anderen Dokumente mit den jeweiligen Ursprungsdokumenten keine Gewähr übernehmen. Im Hinblick auf den Hinweis in § 1 Ziff. 6 dieser Bestimmungen kann der Verlag nicht gewährleisten, dass sämtliche gerichtliche Entscheidungen in seinen Zeitschriften und/oder deren Digitalausgaben in Gieseking-digital veröffentlicht werden bzw. zeitlich unmittelbar nach ihrer Verkündung erscheinen.

3. Der Verlag übernimmt keine Haftung für Störungen der Erreichbarkeit von Gieseking-digital, soweit diese nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Verlages beruhen, insbesondere wenn die Ursache von Störungen nicht im Einflussbereich des Verlages liegt. Hierunter fallen u.a. Funktionsstörungen der Datenleitungen zum Server, auf dem sich die Gieseking-digital befindet, sowie Strom- und Serverausfälle, soweit die Server nicht im Einflussbereich des Verlages stehen. Dem Nutzer wird jedoch in den vorgenannten Fällen das Recht eingeräumt, den Vertrag nach Ablauf von fünf aufeinander folgenden Werktagen, an denen die Datenbank nicht erreichbar ist, ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. In diesem Fall werden dem Nutzer lediglich (anteilige) Abonnementsentgelte berechnet, die bis zum Eintritt der Nichterreichbarkeit von Gieseking-digital angefallen sind. Bereits zu viel gezahlte Entgelte werden erstattet.

4. Der Verlag haftet bei leichter Fahrlässigkeit nur im Falle der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) auf den nach der Art der Leistung vorhersehbaren, vertragstypischen Durchschnittsschaden sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes. Im Übrigen ist die vertragliche und außervertragliche Haftung des Verlages auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen des Verlages gilt.

5. Die Haftung ist für den Regelfall der Höhe nach beschränkt auf den Betrag eines Jahresnutzungsentgeltes der Datenbank. Der Nachweis eines höheren Schadens bleibt dem Kunden vorbehalten.

§ 6 Urheberrecht, Zugangsdaten

1. Gieseking-digital erfährt Schutz nach dem Urheberrechtsgesetz. Der Verlag räumt dem Nutzer für die Dauer des Vertrages ein einfaches, nicht ausschließliches Recht ein, die Online-Datenbank einschließlich der Software zu nutzen, die zur Schaffung der Datenbank oder zur Ermöglichung des Zugangs zu deren Elementen verwendet wird. Aufgrund des Nutzungsrechts ist der Nutzer berechtigt, die Datenbank zum Abruf der abgespeicherten Dokumente zu nutzen. Das Nutzungsrecht umfasst die Befugnis, einzelne Inhalte aus Gieseking-digital bzw. den bezogenen Zeitschriften und anderen Werken auf einem Datenträger zu speichern, auf dem Bildschirm sichtbar zu machen und für die eigene Nutzung auszudrucken. Eine darüber hinausgehende Nutzung, insbesondere eine Vervielfältigung von Ausdrucken, ist dem Nutzer nur für den eigenen Gebrauch gestattet.

2. Das vorgenannte Nutzungsrecht gilt jeweils nur für eine Person, die vom Nutzer namentlich zu benennen ist. Bei dieser Person kann es sich um den Nutzer selbst oder um eine andere Person handeln. Die Weitergabe der Zugangsdaten an eine andere als die von dem Nutzer benannte Person ist unzulässig und stellt ohne Zustimmung des Verlages eine Urheberrechtsverletzung dar, die zivil- und strafrechtliche Folgen auslöst.

3. Die Zugangsdaten sind gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Kennwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen.

4. Jegliche Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe von Gieseking-digital oder eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils der Datenbank bedarf der vorherigen Zustimmung des Verlages, soweit sie über den in vorstehender Ziff. 1 eingeräumten Umfang hinausgeht. Der Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentlichen Wiedergabe eines nach Art oder Umfang wesentlichen Teils der Datenbank steht die wiederholte und systematische Vervielfältigung, Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe von nach Art und Umfang unwesentlichen Teilen der Datenbank gleich, sofern diese Handlungen einer normalen Auswertung der Datenbank zuwiderlaufen oder die berechtigten Interessen der des Verlages unzumutbar beeinträchtigen (§ 87 b Abs. 1 UrhG). Dem Nutzer ist es insbesondere nicht gestattet, die Inhalte der Datenbank zum Aufbau eigener Datenbanken in elektronischer oder anderer Form zu nutzen. Als unzulässige Vervielfältigungshandlung gilt nicht die elektronische Speicherung oder Zwischenspeicherung von Teilen der Datenbank im Rahmen der vertragsgemäßen Nutzung. Die gesetzlichen Befugnisse des Nutzers gemäß § 87 c UrhG bleiben im Übrigen unberührt.

§ 7 Schlussbestimmungen

1. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis gilt ausschließlich deutsches Recht.

2. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist – soweit gesetzlich zulässig – Bielefeld.

3. Sollten einzelne Bestimmungen der Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand der Nutzungsbedingungen: 28.06.2019